Barrierefreiheit
Das Unternehmen Unire Lengua verpflichtet sich, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen, gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen oder von Europa finanzierten Entwicklungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.unirelengua.es, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise vereinbar mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Aspekte der Nichtkonformität.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nichtkonformität:
- Es kann Bilder geben, für die keine Alternativtexte vorhanden sind oder die nicht korrekt beschrieben wurden – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte UNE-EN 301549:2022
- Es können falsch implementierte Überschriften oder eine unlogische Reihenfolge von Überschriften vorkommen – Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen UNE-EN 301549:2022
- In bestimmten Seiten kann der Farbkontrast unzureichend sein – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
- Die Website bietet kein alternatives Navigationssystem zum Hauptmenü – Anforderung 9.2.4.5 Mehrere Wege UNE-EN 301549:2022
- Überschriften können unklar, zu lang oder unangemessen als solche verwendet sein – Anforderung 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen UNE-EN 301549:2022
- Es können Parsing-Fehler im Code auftreten – Anforderung 9.4.1.1 Verarbeitung UNE-EN 301549:2022
- Vereinzelte redaktionelle Fehler auf bestimmten Seiten sind möglich.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Vorschriften:
Es können Office-Dokumente (PDF o. ä.) vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind.
Inhalte Dritter, die nicht von dieser Einheit entwickelt oder kontrolliert werden (z. B. Office-Dokumente anderer Behörden), können auf dieser Website veröffentlicht sein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt.
Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine externe Selbsteinschätzung, durchgeführt von der Firma Tu Web Accesible.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 09.04.2025
Anmerkungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen einreichen [Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018], zum Beispiel:
- Meldung möglicher Verstöße auf dieser Website.
- Mitteilung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
- Übermittlung von Verbesserungsvorschlägen zur Barrierefreiheit der Website.
Dies kann über das folgende Kontaktformular erfolgen, erreichbar montags bis freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde über die Nichteinhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
- Einen Antrag auf barrierefreie Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 des RD 1112/2018 außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
- Inhalte, die von der Einhaltung ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.
Im Antrag auf barrierefreie Informationen sind die Sachverhalte, Begründungen und die konkrete Bitte klar anzugeben, um zu prüfen, ob es sich um eine vertretbare und legitime Anfrage handelt.